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„Das stille Risiko“ ist als Unternehmensberatung förderfähig über das Bundesprogramm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“. Je nach Standort übernimmt das BAFA 50 bis 80 Prozent der Beratungskosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Prüfen Sie in einer Minute, was Ihr Unternehmen erhält — die Förderung läuft nur noch bis Ende 2026.

¹ KMU-Kriterien: weniger als 250 Mitarbeiter und maximal 50 Mio. € Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen und Beteiligungen ab 25 % werden mitgerechnet.

² Nicht förderfähig sind Unternehmen aus beratenden und prüfenden Berufen (Unternehmens-, Steuer- und Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung), gemeinnützige Organisationen und Vereine, Unternehmen in Insolvenz sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

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Sie erhalten diesen Betrag als staatlichen, nicht rückzahlbaren Zuschuss für „Das stille Risiko" — direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.

Statt 6.900 € zahlen Sie effektiv .

Fördersatz abhängig vom Standort, auf max. 3.500 € je Beratung.

Fördersatz Antrag vor Vertragsschluss Förderung bis 31.12.2026

Orientierungsrechnung, keine Förderzusage. Maßgeblich sind die Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“, das Informationsschreiben der Leitstelle und die Prüfung durch das BAFA. Der Beratungsvertrag darf erst nach Erhalt des Informationsschreibens unterschrieben werden. De-minimis-Grenzen sind zu beachten.